Im Rahmen der Übergangsbestimmungen der Prüfungsordnung vom 11.3.2011 kann ab der ersten Berufsprüfung vom 17. Juni 2011 innerhalb von 5 Jahren ein Antrag auf Fachausweis ohne weitere Prüfung gestellt werden.
Die genauen Bestimmungen finden sich in der Prüfungsordnung unter Punkt: 9.1.
(vor Einreichen des Antrags bitte durchlesen!)
20110311po d.pdf [405.47 KB]
Antrag Fachausweis.pdf [16.94 KB] ]
beschwerde d.pdf [40.59 KB]
Die eingegangenen Anträge werden durch die Prüfungskommission geprüft und der definitive Bescheid den Antragsstellern mitgeteilt. Die Prüfungskommission tritt mindestens 2 mal pro Jahr zusammen, die nächste Sitzung erfolgt Anfangs Juni 2012.